Arbeitsminister Günter Baaske und Arbeitssenatorin
Dilek Kolat haben den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten der Elektrohandwerke in Berlin und Brandenburg jeweils für ihre Länder für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist er rückwirkend zum 1. Januar 2014 bindend für alle Beschäftigten in der Branche. Knapp 25.000 Menschen arbeiten in der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg im Elektrohandwerk, davon rund 13.000 in Brandenburg und 12.000 in Berlin. Baaske: „Es ist wichtig, dass dieser Tarifvertrag mit seinen Mindestlöhnen für alle Beschäftigten im Elektrohandwerk in Berlin und Brandenburg gleichermaßen gilt und für beide Länder die gleichen Löhne vereinbart wurden.
Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Vertrag auch für das Drittel der Beschäftigten, die bisher nicht tarifgebunden waren. Ohne die Allgemeinverbindlichkeit würde weiter ein Wettbewerb über den niedrigsten Preis drohen, der zu einer Aushöhlung des Tarifvertrages führen würde. Die abgerechneten Stundenkosten unterscheiden sich regional um bis zu sieben Euro ganz erheblich. Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten muss ein Ende haben.» Kolat: „Ich freue mich, dass wir in Sachen Tarifbindung einen Schritt vorangekommen sind. In Berlin ist die Tarifbindungsquote mit 23 Prozent sehr niedrig. Ich hoffe, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erleichterung der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch Wegfall der 50-Prozent-Klausel jetzt zügig umsetzt.
Nur dadurch kommen die von den Sozialpartnern vereinbarten Arbeitsbedingungen allen Beschäftigten in einer Branche zugute. Das begünstigt den dringend notwendigen Fachkräftenachwuchs, denn es macht diese Branchen attraktiv. Gleichzeitig wird damit ein fairer Wettbewerbsrahmen für die Unternehmen geschaffen. Das sichert die Zukunft von Industrie und Handwerk, genauso wie es die Einführung des allgemeinverbindlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns machen wird.“ Für allgemeinverbindlich erklärt wurden zwölf verschiedene Lohngruppen mit Stundenlöhnen von 8,48 bis 19,21 Euro ab dem 1. Januar 2014. Dieses Tarifgitter beginnt für Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse erfordern, über qualifizierte Tätigkeiten bis hin zu Aufgaben als Betriebsleiter. Für die beiden untersten Entgeltgruppen gilt dabei für Arbeiten, die außerhalb des Betriebes erbracht werden, der höhere Mindestlohn von 9,10 Euro des bundesweit geltenden Mindestlohntarifvertrages.
Der Tarifvertrag trat zum 1. Januar 2014 für die Länder Berlin und Brandenburg in Kraft. Der Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg und die IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen hatten ihn im August 2013 unterzeichnet und dann die Allgemeinverbindlicherklärung sowohl bei der Berliner Senatsarbeitsverwaltung als auch beim Brandenburger Arbeitsministerium beantragt. Die Tarifausschüsse der Länder Berlin und Brandenburg hatten Mitte Januar beide der Allgemeinverbindlicherklärung zugestimmt.
Nach dem Tarifvertragsgesetz kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen, ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung besteht und sich auch der Tarifausschuss des jeweiligen Landes hierfür ausspricht.