Zwei Dinge stehen im Fall Edathy fest: Er hat, aus gesundheitlichen Gründen, wie er sagt, überraschend sein Bundestagsmandat niedergelegt. Und die Staatsanwaltschaft hat seine Wohnungen und Büros durchsucht. Alles andere ist Spekulation, so auch die Mutmaßung, dass es um den Besitz von Kinderpornografie geht. Denn das hat bislang keine offizielle Stelle bestätigt. Und doch hat die entsprechende Andeutung einer kleinen niedersächsischen Zeitung eine erschreckende mediale Unwucht erzeugt. Äußerst vage wird als Quelle lediglich «Kreise der Landes-SPD» genannt.
Andere Medien übernahmen den Verdacht und ließen ihn wie eine Tatsache klingen. Ob aus Unüberlegtheit oder Sensationsgier macht dabei kaum einen Unterschied, beides ist ausgesprochen unprofessionell. Soziale Netzwerke taten ein Übriges: Manchen Nutzern war Edathy schon immer suspekt, andere witterten das Werk von Neonazis, die sich für seine Arbeit im NSU-Ausschuss rächen wollten.
Zugleich ermutigten nicht wenige Edathy und kritisierten völlig zu Recht die mediale Aufbereitung der Angelegenheit, insbesondere die Veröffentlichung von Fotos seiner Privatwohnung. Falls Edathy sich tatsächlich strafbar gemacht hat, werden die Ermittler dies vermelden, und zwar hoffentlich erst, wenn sie sich ihrer Sache sicher sind. Solange aber nicht ein Gericht ihn schuldig gesprochen hat, gilt für Edathy die Unschuldsvermutung. Daran sollte sich jeder halten.
Quellen: ots / Neue OZ / Constantin Binder / Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde