Der Senat hat Verfahrensabläufe innerhalb der Verwaltung im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen detaillierter geregelt. Ziel ist insbesondere eine zeitliche Straffung. Er hat dazu auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II), entsprechend der am 30. Januar 2014 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Verfassungsänderung und der geänderten Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses angepasst. Gleichzeitig wurde die vom Senat im vergangenen Jahr beschlossene Neuordnung der Normprüfung und Gesetzesfolgenabschätzung in die Verwaltungsvorschriften eingearbeitet.