Das vom 1.2.2014 startete das Bonusprogramm für Schulen, die in ihrer täglichen Arbeit vor besonderen Herausforderungen stehen.
220 Schulen sollen von den zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Bonusprogramms mit insgesamt 15 Mio. € im Jahr profitieren. Je nach Anteil der lernmittelbefreiten Schülerinnen und Schüler erhalten die Schulen im Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 €, 62.500 € oder 50.000 €. An diesen Schulen werden ab dem 3. Februar 2014 die Online-Konten frei geschaltet, über die die Schulleitungen Honorar- und Werkverträge oder Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern, z.B. für die Beschäftigung von Sozialpädagogen, abschließen können. „Das Bonusprogramm bietet keine Patentrezepte. Ich setze darauf, dass die 220 Schulen das Programm als flexibles Instrument nutzen, das sie in ihrem Engagement unterstützt, die Schülerinnen und Schüler noch besser als bisher zu fördern“, Bildungssenatorin Sandra Scheeres. Mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern fanden im Januar Workshops zum Verfahren und der Vertragsgestaltung statt. Diese Workshops werden im Frühjahr mit den Themen „Zielvorhaben und Kriterien zur Erfolgsmessung“ und zu Haushaltrechtsfragen fortgesetzt.
Fast alle Schulen haben inzwischen Kooperationen mit anderen Schulen bzw. Kitas geschlossen, um gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen oder Übergänge zu gestalten. Die Schulen haben die vergangenen Wochen genutzt, um Zielstellungen zu klären, Vorhaben zu planen und bestehende Kooperationen zu erweitern oder neue Kooperationen anzubahnen. Die Schulen wollen die zusätzlichen Mittel nachhaltig je nach konkretem Bedarf an der Schule in Schulsozialarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Kunst- und Musikprojekte, Leseförderung oder bedarfsgerechte Berufsorientierung, Schulbibliotheken oder Einrichtung von Lernwerkstätten einsetzen. Für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht haben die Schulen noch Zeit. Spätestens bis zum Ende des Jahres müssen diese mit den Zielvorhaben und den Kriterien, an denen die schulische Entwicklung gemessen wird, abgeschlossen sein.
Denn daran ist die Weiterzahlung des Leistungsbonus geknüpft. Bildungssenatorin Scheeres: „Ab dem dritten Jahr soll ein Teil der Mittel von der Erfüllung der Zielvorgaben, die sich die Schule selbst gegeben hat, abhängen. Messbare Erfolge können sich in den schulischen Leistungsergebnissen, aber auch in einer nachweislich größeren Elternbeteiligung oder einem ausgeprägten Schulprofil, das Begabungen erkennt und fördert, zeigen. Ich weiß, dass diese Prozesse Zeit brauchen und sich Erfolge manchmal nur in kleinen Schritten einstellen.“ 97.852 Schülerinnen und Schüler von insgesamt rund 292.600 in ganz Berlin sind von der Zuzahlung der Lernmittel befreit. An 220 von unseren 642 öffentlichen, allgemein bildenden Schulen betrifft dies mehr als 50 % der Schülerschaft. Diese Schulen sollen von den zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Bonusprogramms mit insgesamt 15 Mio. € im Jahr profitieren.