Der Message-Dienst WhatsApp muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ein ordnungsgemäßes Impressum verwenden und seine Geschäftsbedingungen für deutsche Kunden in deutscher Sprache verfügbar machen. Wie die D.A.S. mitteilt, fehlten dem Gericht im Impressum u.a. die Vertretungsberechtigung, die geographische Anschrift, ein weiterer Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse und die Handelsregister-Angaben.
AGB allein in englischer Sprache seien nicht ausreichend. / LG Berlin, Az. 15 O 44/13