Viele Lehman Geschädigte kauften Zertifikate von der Dresdner Bank am 06.02.2007 oder 07.02.2007. Die Verjährungsfrist beträgt in Normalfall 3 Jahre ab Kaufdatum. Nach den Kenntnissen von Rössner Rechtsanwälte wurde am 06. und 07.02.2007 eine gesamte Tranche am Markt platziert. Damit verjähren die meisten Ansprüche wegen Fehlberatung gegen die Dresdner Bank am 06.02.2010 bzw. 07.02.2010. Eine Möglichkeit für die Geschädigten besteht allerdings. Lehman Geschädigte können sich beim Ombudsmann der privaten Banken (Einschreiben mit Rückschein an: Kundenbeschwerdestelle des BdB, Burgstraße 28, 10178 Berlin) wegen der Fehlberatung beschweren. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung als gehemmt. «Sollte die Commerzbank, die mit der die Dresdner Bank zwischenzeitlich verschmolzen worden ist, dann doch noch zur Raison kommen und den Geschädigten Anlegern freiwillig ein Abfindungsangebot unterbreiten, dann sind diese Anleger in jedem Fall mit von der Partie», meint Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke von Rössner Rechtsanwälte. Ob dies auch für Anleger gilt, deren Ansprüche bereits verjährt sind, dürfte laut Bömcke eher zweifelhaft sein. Autor: Nikolaus Bömcke, Rössner Rechtsanwälte (München) Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Geschädigte.
Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V.