Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts ueber einen Regierungsentwurf zur Verbesserung der Bekaempfung der Geldwaesche und Steuerhinterziehung erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl: Unter dem vollmundigen Titel «Verbesserung der Bekaempfung der Geldwaesche und Steuerhinterziehung» schlaegt die Bundesregierung die Aenderung dreier Normen aus zwei Rechtgebieten vor. Hohe Erwartungen an den Erfolg dieser Massnahmen sollte man nicht stellen. Bei der Straftat Steuerhinterziehung beschraenkt sich die schwarz-gelbe Regierung darauf, die Straffreiheit im Fall der sogenannten Teilselbstanzeige sowie ab Bekanntgabe einer anstehenden Pruefung auszuschliessen. Getrieben durch den BGH-Beschluss vom Mai 2010 mussten sich offenbar selbst die FDP-Bundesminister im Kabinett bewegen. Auch wenn die Vorschlaege die parlamentarischen Beratungen unveraendert passieren sollten, gehen sie nicht weit genug. Der Koalition fehlt der Mut, dem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zuzustimmen und mit der Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige ein nachhaltiges Signal zur Rueckkehr in die Steuerehrlichkeit zu setzen. Entscheidende Fortschritte bei der Bekaempfung der Geldwaesche wird es durch diesen Gesetzentwurf nicht geben. Was bleibt, ist wieder einmal eine Ankuendigung: Mit einer Aenderung des Geldwaeschegesetzes sollen im kommenden Jahr die von der Financial Task Force on Money Laundering (FATF) aufgezeigten massgeblichen Defizite — nicht zuletzt im Zustaendigkeitsbereich der Laender — endlich behoben werden. Gelingt dies der schwarz-gelben Bundesregierung bis Februar 2012 nicht, droht Deutschland die Einstufung als nicht kooperativer Staat bei der Bekaempfung von Geldwaesche und Terrorismusfinanzierung.