Die angespannte Lage in den Kommunalhaushalten dauert trotz der aktuellen Meldungen über steigende Steuereinnahmen weiterhin an. Während die Kommunen auf der Ertragseite darum kämpfen, wieder das Niveau des Jahres 2008 zu erreichen, wachsen auf der Ausgabenseite vor allem die Aufwendungen für soziale Leistungen unaufhaltsam an. „Vor diesem Hintergrund begrüßen die NRW-Städte und -Gemeinden die von einer breiten Mehrheit getragene Entschließung des Landtags Nordrhein-Westfalen, in der Lösungsstrategien zur Sanierung der Kommunalfinanzen entworfen werden“, erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute anlässlich der Präsidiumssitzung des Verbandes in Münster. Das Präsidium des StGB NRW unterstützt nachdrücklich die Forderung des Landtages an den Bund, sich ab 2011 zur Hälfte an den Sozialkosten zu beteiligen. „Da es sich bei den großen Aufwandsblöcken wie den Kosten für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose, der Kinder- und Jugendhilfe, den Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, den Kosten für die Grundsicherung im Alter und den Kosten der Hilfe zur Pflege sämtlich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, ist eine angemessene Finanzierungsbeteiligung des Bundes dringend geboten“, machte Ruthemeyer deutlich. Die in der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene diskutierte Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund stelle einen geeigneten Einstieg dar. Sie reiche allerdings nicht aus. Das StGB NRW-Präsidium hat auch sein Bekenntnis zur Gewerbesteuer als wichtigster eigener Einnahmequelle der Städte und Gemeinden bekräftigt. „Die bislang diskutierten Alternativmodelle sind kein tauglicher Ersatz für die Gewerbesteuer“, legte Ruthemeyer dar. „Der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt das von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgestellte Kommunalmodell, also die Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer und somit eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage“, so Ruthemeyer. Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, den Kommunen ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer zu gewähren, sei für eine abschließende Beurteilung noch nicht hinreichend konkret. „Als zusätzliche Finanzierungssäule neben der Gewerbesteuer und einem ansonsten unveränderten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ein Zuschlagsrecht durchaus diskussionswürdig“, führte Ruthemeyer aus.
Abzulehnen seien dagegen Modelle, die auf einem Ersatz des fixen Gemeindeanteils an der Einkommensteuer basieren und daher zu enormen interkommunalen Verwerfungen führen würden.