Vier U-Bahnschläger von Lichtenberg wurden des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Jugendrichter verhängten hohe Strafen: Gegen den 18-jährigen Kenianer Jefeth W. ergingen sechs Jahre Haft, gegen den Deutsch-Iraker Nazeh S. (17) fünf Jahre und sechs Monate, der Kosovare Etrit C. (18) erhielt vier Jahre und neun Monate, gegen einen 15-jährigen Bosnier wurden vier Jahre Haft verhängt.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sven RISSMANN, erklärt:
„Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, die vier „U-Bahn-Schläger“ wegen versuchten Mordes zu verurteilen und auf eine für die Maßstäbe des Jugendstrafrechts deutliche Freiheitsstrafe zu erkennen, ist zu begrüßen. Gleichzeitig hat es generalpräventiven Charakter und wird damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsordnung stärken und abschreckende Wirkung entfalten. Somit wird diese Entscheidung einen Beitrag zur inneren Sicherheit unserer Stadt leisten. Wir hoffen, dass das deutliche Urteil des Landgerichts dem Opfer helfen kann, das grausame Verbrechen zu verarbeiten.“