Zahncreme, Deo, Flüssigkeiten: Was darf ins Handgepäck, was nicht? Vielflieger kennen die Sicherheitsbestimmungen in- und auswendig. Wer jedoch nur gelegentlich ein Flugzeug besteigt — etwa einmal im Jahr auf dem Weg in den Urlaub -, ist oft verunsichert. Hinzu kommt, dass sich die Vorgaben immer wieder verändern. So werden beispielsweise ab 25. April 2013 die Regelungen für Flüge in die USA gelockert: Erstmals seit den Anschlägen vom 11. September 2001 sind dann auch wieder kleine Taschenmesser im Handgepäck erlaubt — wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Neue Vorgaben für Reisen in die USA
Die US-amerikanische Flugsicherungsbehörde TSA hebt damit einige der besonders strengen Sicherheitsvorgaben auf. Sie erlaubt ab dem Stichtag wieder kleine Taschenmesser und Sportgeräte im Handgepäck. Voraussetzung dafür: Die Klinge der Messer darf nicht einrasten und darf nicht fixiert sein, die Länge darf sechs Zentimeter, die Breite 1,3 Zentimeter nicht überschreiten. Das stellt eine erhebliche Erleichterung für Reisende dar, denn gerade die beliebten, kleinen Taschenmesser mit Schlüsselanhänger zum Beispiel vom Schweizer Hersteller Victorinox erfüllen unterwegs immer wieder nützliche Dienste. Die bekannten Swiss Army Knives, die sogenannten «Offiziersmesser», gehören nach wie vor ins eingecheckte Reisegepäck.
Eine Feile für den angerissenen Fingernagel ist bei den Multifunktionswerkzeugen ebenso dabei wie eine Schere, eine Pinzette oder bei einigen Ausführungen für Reisende sogar eine kleine Lichtquelle. Zwei Dutzend praktische Funktionen und mehr bieten die Messer bei knappen Maßen und wenig Gewicht. Unter www.victorinox.com gibt es eine Übersicht über alle Modelle und die jeweilige Ausstattung. Eine weitere Lockerung der TSA-Bestimmungen: Ebenfalls wieder mit in den Passagierraum dürfen Sportutensilien wie Golfschläger oder Skistöcke — bis zu 60 Zentimeter Länge und einem Gewicht von maximal 680 Gramm.
Flüssigkeitsverbot weiter gültig
Unverändert bestehen bleiben indes — auch europaweit — die Flüssigkeitsverbote, an die sich die Reisenden mittlerweile seit vielen Jahren gewöhnt haben. Kosmetika und Flüssigkeiten dürfen auch in Zukunft maximal ein Volumen von 100 Millilitern aufweisen und müssen zudem in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpackt sein. Größere Mengen gehören weiterhin in den Reisekoffer, den man am Flughafen aufgibt. Neben den Vorgaben der Behörden sind zudem auch individuelle Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten. Daher empfiehlt es sich, vorab bei der Airline nachzufragen, damit man beim Sicherheitscheck keine unliebsame Überraschung erlebt.
(djd/pt)