von Dr. Ilja Standke In diesem Nachschlagewerk gibt es alles und noch viel mehr, was man über das deutsche Börsenrecht wissen muss. Wer einmal anfängt sich in diesem Wälzer einzulesen, endeckt etlich unbekannte und interessante Regelungen. Ein Muss für jeden Börsianer. Dieses Buch mit dem Titel VerkProspG, das Verkaufsprospektgesetz (ISBN: 978-3-406-56566-3) gibt es für 78 Euro vom Verlag C.H. Beck oHG, Wilhelmstraße 980801 München, Telefon: 089 / 38 189-0, Fax: 089 / 38 189-398. Seit Juli 2005 gilt für zahlreiche Produkte des sog. Grauen Kapitalmarktes wie z.B. geschlossene Fonds und Namensschuldverschreibungen die Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts, dessen Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten ist. — Der Anwendungsbereich der Prospektpflicht für solche Vermögensanlagen, die inhaltlichen Anforderungen an einen Verkaufsprospekt sowie das Gestattungsverfahren bei der BaFin werden im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz geregelt. Diese eigenständige Kommentierung des VerkProspG richtet sich insbesondere an Praktiker, die Lösungen zu konkreten Fragestellungen suchen. Um dies erschöpfend zu gewährleisten, kommentieren die Autoren sowohl das VerkProspG als auch darüber hinaus: — die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) — § 44 ff. Börsengesetz — das Richterrecht zur zivilrechtlichen Prospekthaftung — das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Außerdem ist im Anhang u.a. enthalten: der IDW Standard S 4, der Vorgaben für Prospekte enthält. Bearbeitet von RA Dr. Jan-Holger Arndt, RA Sebastian Bruchwitz, RA Dr. Sebastian Kind, RA Dr. Jan Könnecke, RA und StB Dr. Jochen Lüdicke und RA Dr. Thorsten Voß (vormals BaFin).
Die Autoren waren oder sind im zuständigen Referat der BaFin, in der Fondsberatung und Wirtschaftsprüfung tätig und sind daher bestens ausgewiesene Kenner des Rechts der Vermögensanlagen. Für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fondsinitiatoren, Banken, Vertriebe von Vermögensanlagen, Anleger, Gerichte, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien und Hochschulen.