Aufgrund einiger Vermutungen vom heutigen Tage, die Berliner Flughäfen hätten ihre Taxi-Qualitätsoffensive in Tegel aufgrund eines aktuellen Gerichtsentscheids gestoppt, folgende Hinweise: Wie berichtet haben die Berliner Flughäfen am 1. Juli dieses Jahres in Kooperation mit dem Taxiverband Berlin Brandenburg e.V. und der Innung des Berliner Taxigewerbes eine Taxi-Qualitätsoffensive am Flughafen Tegel gestartet. Das Ziel: die Durchsetzung einheitlicher Service-Standards für alle Taxen in Tegel (u.a. Zahlung per Kreditkarte, Sauberkeit der Fahrzeuge). Im Zuge der Einführung des neuen Qualitätskonzeptes wurden auch die Zufahrten zum Taxennachrückplatz auf Schrankenschleusen umgestellt, um sicherzustellen, dass nur solche Taxen Fahrgäste aufnehmen können, die die neuen Qualitätskriterien akzeptieren. Die bislang für Taxifahrer geltende Pauschalgebühr von 70 Euro pro Jahr wurde durch ein durchfahrtbezogenes Entgelt ersetzt (47 Cent pro Anfahrt). Das Landgericht Berlin hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Tegeler Parkplatzbetreiber Q-Park erlassen, der für den Betrieb des Taxennachrückplatzes verantwortlich zeichnet. Demnach darf der Taxifahrer, der die Klage eingereicht hat, vorerst den Taxennachrückplatz nutzen. Q-Park wird gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einreichen, um eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund gilt ab sofort auf dem Flughafen Tegel folgende Regelung: Die seit dem 1. Juli geltende Benutzungsordnung für Taxen bleibt in Kraft. Für Taxifahrer, die im Besitz einer alten Zufahrtsberechtigung sind (sogenannte „Keycard“), gilt vorerst eine Übergangsregelung. Sie können, sofern sie die in der Benutzungsordnung geregelten Qualitätskriterien der Berliner Flughäfen erfüllen, den Taxennachrückplatz vorübergehend nutzen und am Flughafen Tegel ankommende Passagiere laden.