Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land im einstweiligen Rechtsschutz angewiesen, der Gemeinde bis zum abschließenden Urteil in der Hauptsache einen monatlichen Zuschuss auf der Basis des Wirtschaftsplanes 2012 der Jüdischen Gemeinde zu gewähren. Die Entscheidung in einem Eilverfahren ist kein Urteil im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren. Die Kulturverwaltung prüft, ob sie Beschwerde einlegen wird. Die Jüdische Gemeinde hat zum 3.6.2013 gegen das Land Berlin Klage eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits – einer Klage und einer einstweiligen Anordnung – ist der von der Gemeinde geltend gemachte Anspruch an Staatsleistungen für das Jahr 2013. Das Land Berlin wollte hierfür zunächst die Voraussetzungen wie den Wirtschafts- und Stellenplan prüfen und hatte daher einen Teil der Staatsleistungen vorläufig zurückgehalten. Dem Land geht es dabei in erster Linie darum, dass die Gemeinde auf Dauer eine sichere wirtschaftliche Basis bekommt, die das Defizit dauerhaft beseitigen hilft und gleichzeitig die Rückforderungen bedient.