Um die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum künftig verhindern und insbesondere Ferienwohnungen zurückdrängen zu können
Hat der Senat von Berlin den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbot-Verordnung erarbeitet und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Das Zweckentfremdungsverbot soll künftig auch im Bezirk Reinickendorf gelten. Damit würde die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum oder Ferienwohnungen und auch Abriss sowie spekulativer Leerstand verhindert werden können. In dem der Rechtsverordnung zugrunde liegenden Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG) ist allerdings eine Übergangsfrist für Ferienwohnungen und Fremdenbeherbergung vorgesehen.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 ZwVbG kann eine bestehende Ferienwohnung oder Wohnraum zur Fremdenbeherbergung für eine Dauer von zwei Jahren weiter betrieben werden, wenn der Verfügungsberechtigte innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung die entsprechende Nutzung dem zuständigen Bezirksamt anzeigt. Insoweit müssen die Eigentümer und Verfügungsberechtigten von Ferienwohnungen zur Ausnutzung der Übergangsfrist noch den Erlass der Rechtsverordnung abwarten. Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) hält die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen für existenziell wichtig: „Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden und muss für unsere Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben.
Daher halte ich die Regulierung des Wohnungsmarktes durch ein Zweckentfremdungsverbot in der gegenwärtigen Situation für richtig. Der Wohnungsmarkt in Berlin hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Insbesondere ist eine Verknappung von Wohnraum in den unteren Preissegmenten eingetreten. Angesichts dieser Entwicklung sollte Wohnraum nicht frei und uneingeschränkt dem Wohnungsmarkt entzogen werden können. Allerdings muss das Bezirksamt auch mit ausreichendem Personal vom Senat ausgestattet werden, um das Zweckentfremdungsrecht effektiv anwenden zu können.
Die vom Senat von Berlin vorgesehene Ausstattung mit lediglich einer Beschäftigungsposition ist leider völlig ungenügend. Daher habe ich den zuständigen Staatssekretär bereits gebeten, dass hier auf eine ausreichende Mindestausstattung der Bezirke mit Personal hingewirkt wird. Wenn man das wohnungspolitisch wichtige Instrument des Zweckentfremdungsverbotes durchsetzen will, muss an dieser Stelle zwingend ein Umdenken stattfinden!“