Der Bund wird die Kosten für die vertrauliche Geburt für werdende Mütter in Not übernehmen. Dies geht aus einem Änderungsantrag zum Gesetz zur vertraulichen Geburt hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» vorliegt. Kliniken, die eine vertrauliche Geburt anbieten, sollen die gleiche Vergütung erhalten, die auch Krankenkassen zahlen. Der Bundestag soll am morgigen Donnerstag über das Gesetz abstimmen. Bis zuletzt war umstritten, ob mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt auch Babyklappen und anonyme Geburten verboten werden sollten.
Dies steht nun nicht im Gesetzestext. Vielmehr heißt es im Änderungsantrag: «Lehnt die Frau eine vertrauliche Geburt ab, so ist sie darüber zu informieren, dass ihr das Angebot der anonymen Beratung und Hilfen jederzeit weiter zur Verfügung steht.»
Bild: Gengiskanhg (CC BY-SA 3.0)