Die Bundesregierung hat im August 2003 amerikanischen Firmen «Ausnahmeregelungen und Vorteile» bei deren Arbeit für die US-Streitkräfte in Deutschland eingeräumt. Dabei handelte es sich um «analytische Aktivitäten». Das belegt eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 11. August 2003 unter rot-grüner Regierung. Diese Unternehmensind nach Recherchen des ZDF-Magazins «Frontal 21» vorwiegend an elektronischer Aufklärung beteiligt. Die Bundesregierung erklärte dazu am Tag nach der Sendung, am 31. Juli 2013, auf Nachfrage des ZDF in der Bundespressekonferenz, unter «analytische Aktivitäten» seien militärisch-technische Dienstleistungen zu verstehen. Was das genau bedeute, werde aber noch geprüft.
Die Ausnahmeregelungen für die US-Firmen sind in zahlreichen Verbalnoten von 2001 an bis heute vereinbart. So bekam auch die Firma Booz Allen Hamilton, für die Edward Snowden arbeitete, eine Lizenz für «nachrichtendienstliche Operationen» in Deutschland. Das belegt eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 25. November 2008 unter der Großen Koalition.
2011 räumte die Bundesregierung unter Angela Merkel auf eine Kleine Anfrage der Fraktion «Die Linke» ein, dass in den Jahren 2004 bis 2011 207 US-Firmen Sonderrechte für geheimdienstliche Tätigkeiten in Deutschland gewährt wurden. Rechtliche Grundlage der Sonderrechte ist Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut.
Quellen: ots / Frontal 21 / Bild: Illustration Marcus Stark