Der Bundestag hat heute das neue Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen beschlossen. Damit lassen sich die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt besser durchsetzen. Bislang mussten Unternehmen, die gegen Datenschutzgesetze verstießen, zu selten mit juristischen Folgen rechnen. Das soll sich durch die Reform des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) in Zukunft ändern.
„Unternehmen verstoßen im Netz immer wieder gegen Gesetze, ohne Konsequenzen. Der Bundestag hat die Chance genutzt, ein Zeichen für mehr Datenschutz zu setzen. Rechtsbruch darf sich nicht länger lohnen», sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der vzbv begrüßt, dass die Große Koalition damit ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst, die Verbandsklage auf den Datenschutz zu erweitern. Seit dem Jahr 2008 hat sich der vzbv dafür eingesetzt.
In Zeiten der Digitalisierung war der Schritt überfällig. Es werden immer mehr Daten erfasst, ausgewertet und für Unternehmenszwecke genutzt. Nicht selten verstoßen Unternehmen dabei gegen Datenschutzregelungen, indem sie zum Beispiel Kundendaten unzulässiger Weise für Werbezwecke nutzen, diese unbefugt an Dritte weitergeben oder von Kindern im Rahmen eines Gewinnspiels zu viele Daten erheben. Bislang mussten sie zu selten mit juristischen Folgen rechnen.
Weichenstellung für einen effizienten Rechtsschutz
Hintergrund: Bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Datenschutzverstößen sind Verbraucher bisher auf sich gestellt. Doch viele schreckt der Aufwand ab, sich juristisch hiergegen zur Wehr zu setzen. Auch Verbraucherverbände wie der vzbv waren bislang oft machtlos. Denn Datenschutzvorschriften, die Verbraucher betreffen, waren bisher nicht vom UKlaG erfasst. Verbände können bislang nur aktiv werden, wenn Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. In anderen Fällen scheiterte der Verband vor Gericht mit der Begründung, nicht klagebefugt zu sein. Diese Rechtslücke ist nun geschlossen worden.
Nach der Verabschiedung im Bundestag wird der Bundesrat im Januar 2016 über das Gesetz entscheiden.
Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger