Die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2013 der Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 38,00 je DOUGLAS-Aktie zugestimmt. Die Übertragung wurde mit einer Mehrheit von 99,9375 Prozent der anwesenden Stimmrechte beschlossen.
Der Beauty Holding Two GmbH gehörten nach Abschluss des von ihrer Rechtsvorgängerin unterbreiteten Übernahmeangebots mehr als 96 Prozent der DOUGLAS-Aktien. Die Beauty Holding Two GmbH war daher berechtigt, einen Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre zu verlangen.
Auch bei den übrigen Tagesordnungspunkten hat die Hauptversammlung den Beschlussvorschlägen der Verwaltung mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Diese wird frühestens für Anfang Juli erwartet. Nach erfolgter Eintragung wird der Börsenhandel in DOUGLAS-Aktien kurzfristig eingestellt und die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt widerrufen werden.
(wts) Bild: Gerd Altmann