Drei Jahre nach Verabschiedung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes
Zogen Integrationspolitiker/-innen aus den Ländern und dem Bund sowie Experten/-innen aus mehreren Landesverwaltungen heute eine erste Bilanz. Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, hatte gemeinsam mit der Berliner Integrationsbeauftragten Monika Lüke zu der heutigen Fachtagung in das Berliner Abgeordnetenhaus geladen.
Eröffnet wurde sie vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Ralf Wieland, Senatorin Dilek Kolat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz. Das Land Berlin hatte im Dezember 2010 als erstes deutsches Bundesland das Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet, um die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Wichtiges Ziel war die interkulturelle Öffnung der Institutionen: Zum einen bedeutet sie, dass der Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung erhöht werden soll, zum anderen soll die Berliner Verwaltung sich stärker auf die vielfältig zusammengesetzte Bevölkerung einstellen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter/-innen fördern.
Dilek Kolat, Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen: „Ziel des Gesetzes war und ist, die interkulturelle Öffnung auf allen Ebenen voranzubringen. Nach drei Jahren lässt sich sagen, dass wir diesem Ziel in den letzten Jahren ein ganzes Stück näher gekommen sind.
Das Partizipations- und Integrationsgesetz hat Berlin vielfältiger gemacht und die Berlinerinnen und Berliner näher zusammengebracht – ganz egal woher sie, ihre Eltern oder ihre Großeltern kommen. Die deutliche Zustimmung der Berliner Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund zu einer interkulturellen Stadt ist jedenfalls der beste Beweis dafür.“
Aydan Özoğuz, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bescheinigte, dass den Weg bisher nur wenige gegangen seien, integrationspolitische Ziele gesetzlich zu verankern. „Mir zeigt der Berliner Vorstoß: In der Stadt gibt es einen ganz besonderen politischen Willen, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration zu fördern.“ Sie sei sehr gespannt auf die Ergebnisse, wie sich die Änderungen von Landesgesetze und Verordnungen – wie etwa das Sportförderungs- oder das Bestattungsgesetz – auf die Lebenswirklichkeit der Menschen ausgewirkt hat.
An den verschiedenen Foren der Fachtagung nahmen Vertreter des Integrationsbeirats und Berliner Abgeordnete aus dem Fachausschuss für Integration teil. Ein Vertreter aus Nordrhein-Westfalen berichtete über Erfahrungen mit dem dort inzwischen in Kraft getretenen Gesetz.
Im Resümee der Tagung forderte die Integrationsbeauftragte Monika Lüke die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, um andere Verwaltungen bei der Umsetzung des Gesetzes besser zu unterstützen .