Eier in Keksen oder Nudeln: Regierung prüft schärfere Regeln für Kennzeichnung

Die Bundesregierung lässt derzeit prüfen, inwieweit die Herkunft weiterverarbeiteter Eier auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden kann. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: «Der Prozess läuft. Wir befinden uns noch in einem frühen Stadium.» Dabei soll unter die Lupe genommen werden, «wie man dem wachsenden Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz in diesem Bereich gerecht werden kann». Im Berliner Ministerium seien eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Kennzeichnung und eine rechtliche Würdigung in Arbeit.

Tierschützer und zuletzt auch der Verband der deutschen Legehennen-Halter fordern eine Benennung der Herkunft von Eiern in Produkten wie Kuchen, Keksen, Nudeln oder Mayonnaise. Die Befürchtung: Obwohl die Käfighaltung in Deutschland und der Europäischen Union verboten ist, können Import-Käfigeier aus dem außereuropäischen Ausland in den Lebensmitteln verarbeitet werden. Eine Kennzeichnungspflicht ähnlich der für Schaleneier im Supermarkt in Form eines Herkunftsstempels besteht für weiterverarbeitete Eier derzeit nicht.

Die Lebensmittelbranche warnte auf Nachfrage der «NOZ» vor einer verpflichtenden Kennzeichnung. Diese solle viel mehr «ein freiwilliges Instrument zur wettbewerblichen Positionierung der Anbieter im Markt bleiben», forderte ein Sprecher des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Ein nationaler Alleingang würde zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Zudem wäre die europarechtliche Zulässigkeit eines solchen Alleingangs fraglich.

Bild: acht&siebzig verkleinert (CC BY-SA 2.0)