Pro Jahr kommt es in Deutschlands Krankenhäusern zu etwa 18 Millionen Behandlungsfällen. Bei den niedergelassenen Ärzten sind es gar unvorstellbare 540 Millionen. Gemessen daran spielt der Verdacht auf Behandlungsfehler nur eine sehr untergeordnete Rolle. Ausweislich der jüngsten Statistik machten im Vorjahr gerade einmal 12.200 Patienten von ihrem Beschwerderecht bei ärztlichen Gutachterstellen Gebrauch. Doch wer selbst einmal in die Situation gekommen ist, an der Kunst der Mediziner zu zweifeln, dem nutzen solche Statistiken wenig. Was zählt, ist der individuelle Fall. Und der ist immer einer zuviel. Die Zahl der Beschwerden ist seit 2007 übrigens kontinuierlich gestiegen. Dies spricht zunächst einmal für das wachsende Selbstbewusstsein der Bürger gegenüber den «Halbgöttern in Weiß». Denn es ist noch gar nicht so lange, da galt die Kritik am Arzt als Sakrileg. Auch die breite Diskussion über das neue Patientenrechtegesetz hat sicher dazu beitragen, dass diese Tatsache endgültig der Vergangenheit angehört.
Durch eben jenes Gesetz müssen Ärzte auch offener mit entstandenen Fehlern umgehen. Und genau das ist immer noch die beste Methode, um aus Fehlern zu lernen. Freilich fehlt es nach wie vor an einem nationalen Behandlungsfehler-Register. Dadurch könnten auch die Zählungen der verschiedenen Beschwerdestellen zusammengefasst werden. Dass die Beweisführung für einen Behandlungsfehler häufig sehr schwierig ist, sollte Betroffene nicht entmutigen. Sie tun es auch für andere Patienten, die in die gleiche Situation kommen könnten.
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Bild: Gerd Altmann