Im spektakulären Goldschatz-Fall des Rechtsanwalts Gregor Gysi verklagt jetzt der Linksfraktionschef Gysi seinen Anwaltskollegen und FDP-Präsiden Wolfgang Kubicki. Nach einem Bericht der «Leipziger Volkszeitung» hat Kubicki eine Aufforderung von Gysis Rechtsbeiständen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ignoriert. Kubicki sagte der Zeitung, «ich denke nicht daran, eine Unterlassungserklärung abzugeben». In dem streitigen Fall geht es um einen mittlerweile 79-jährigen Mandanten Gysis, der den Linkspolitiker als Anwalt beauftragt hat, seinen in Kanada deponierten Goldschatz in zweistelliger Millionenhöhe zu retten. Zu dem Gold war der ehemalige DDR-Bürger nach eigenen Angaben nach einem Verkauf seiner unternehmerischen Beteiligungen gekommen. Es handelt sich, inoffiziellen Unterlagen zufolge, um ein Goldvermögen im derzeitigen Wert von rund 43,5 Millionen Euro. Banken, zuletzt die schweizerische UBS, hätten seinem Mandaten den Zugriff auf das Gold verweigert.
Gysis Mandant ist mittlerweile, nach Angaben Gysis, faktisch mittellos. Kubicki hatte daraufhin in der «Leipziger Volkszeitung» erklärt: «Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Gregor Gysi einen so reichen Mandanten hat. Da liegt die Vermutung nahe, es handelt sich um einen Teil des verschwundenen SED-Vermögens.» Diesen Vorhalt bezeichnen Gysis Anwälte nun als Diskreditierung ihres Mandanten «in besonders übler Weise». Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung lief am gestrigen Donnerstag um 12.00 Uhr mittags ab.
Der größte Teil des Goldes, so ergibt sich aus Unterlagen, ist offenbar von Gysis Mandant rund um den Mauerfall in die Schweiz und nach Kanada transferiert worden. Die letzte Lieferung hat es danach am 14. März 1994 gegeben.