Es ist wohl ein klassischer Kompromiss, den EU-Generalanwalt Wathelet mit seinem Rechtsgutachten vorgelegt hat. Einerseits wird hier die Vergabe von Hartz-IV-Leistungen an wirklich nach Arbeit suchende Zuwanderer aus der EU großzügiger geregelt, andererseits ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen.
Weiterhin von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen bleiben Personen aus anderen EU-Ländern, die sich nie um einen Job bemüht oder keinen gefunden haben. Ein Automatismus wird damit wohl ausgeschlossen. Dies wäre jedenfalls dann der Fall, wenn die EuGH-Richter in ihrer Entscheidung dem Schlussantrag des Generalanwalts folgen, was allerdings meistens der Fall ist.
Damit würde es für Deutschland teurer als bisher, zudem müssten Gesetze geändert werden. Die Auswirkung eines solches EuGH-Urteils bleibt abzuwarten. Vermutlich wird es kaum zu einem spürbar verstärkten Run auf die deutschen Sozialsysteme führen. Der hiesige Steuerzahler aber wird dann für eine menschenwürdigere Behandlung arbeitssuchender EU-Ausländer durchaus zur Kasse gebeten, wieder mal.
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt