Hartz-IV: Rechtsvereinfachungen könnten dazu führen ältere Arbeitnehmer in die Rente zu zwingen

Die geplanten Hartz-IV-Rechtsvereinfachungen stoßen auf massive Kritik bei Betroffenengruppen. «Leider ist der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium eine Mogelpackung», sagte Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) der Tageszeitung «neues deutschland».

Zwar heiße es offiziell, der Entwurf des Bundearbeitsministerium solle die komplizierten Vorschriften entbürokratisieren und vereinfachen. «Tatsächlich sind aber auch ganz viele neue Regelungen enthalten, die schlicht Einschnitte bedeuten», so Künkler.

Als Beispiele nannte er die Kürzung des Erwerbstätigenfreibetrags für Hartz-IV-Bezieher, die nebenbei jobben. Die neue Straf- und Kürzungsregel könnte dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer einen Teil der Leistungen zurückzahlen müssten, wenn sie sich weigern, in Rente zu gehen. Künklers Fazit: «Der jetzige Entwurf ist so schlecht, dass er selbst von den Personalräten der Jobcenter abgelehnt wird.»

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt