Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Auftrag
Des Landes Berlin bei Veranstaltungen des Bereichs Sozialwesen tätig werden, sollen künftig höhere Honorare erhalten. Die Honorare sollen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Der Senat hat dazu heute die von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja vorgelegte Änderung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister beschlossen.
So sollen zum einen die Honorare für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher neu geregelt werden. Eine Honorarerhöhung ist auch für Sprachmittlertätigkeiten und für notwendige Übersetzungsarbeiten vorgesehen.
Die Vergütungserhöhungen betreffen ebenso freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Lehrtätigkeit ausüben oder die als Dozenten, Referenten oder Prüfer tätig sind. Des Weiteren sollen Honorarkräfte, die als Betreuerinnen und Betreuer sowie in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen eingesetzt sind, für ihre Arbeit höhere Honorare erhalten.