Der Mindestlohn wirkt sich zunehmend negativ auf Unternehmen und Beschäftigte aus. «Die Berichte über Entlassungen, Personaloptimierung, Preissteigerungen und Umgehungsversuche belegen den teilweise enormen Anpassungsdruck, unter dem die Unternehmen stehen», schreiben die beiden Ökonomen Prof. Dr. Andreas Knabe und Professor Dr. Ronnie Schöb, in einer Zwischenbilanz, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde.
Obwohl es dank guter Konjunktur und robustem Arbeitsmarkt bisher zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen sei, gebe es keinen Grund zu Entwarnung, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert. Prof. Schöb: «Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig einstellen.»
Hinzu komme, so die Wissenschaftler, dass der Mindestlohn in vielen Fällen Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb «eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein», so die Wissenschaftler.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM, verlangt daher, dass die Bundesregierung die Folgen Ihres Handelns unabhängig und transparent überprüfen lässt: «Die INSM fordert die Bundesregierung auf, durch den Sachverständigenrat die Auswirkungen des Mindestlohns baldmöglichst evaluieren zu lassen. Auch in den kommenden Jahren ist eine kontinuierliche, unabhängige und wissenschaftliche Überprüfung sicherzustellen.»
Bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin versprach der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), Christian von Stetten MdB (CDU), Korrekturen: «Die Zahl der Probleme und Unsicherheiten bei der Umsetzung des Mindestlohns sucht Ihresgleichen. Der Parlamentskreis Mittelstand wird darauf drängen, dass diese Probleme nach der Osterpause gelöst werden. Dazu gehören unter anderem die unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten, die Auftraggeberhaftung, die unzureichende Regelung für Praktikanten und für in Vereinen ehrenamtlich Tätige. Dabei sind rechtssichere Lösungen notwendig, für die gegebenenfalls das Mindestlohngesetz geändert werden muss.»
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