Moderate Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau auf Mietentwicklung — Berlin Herald

Bisher wurden insgesamt 395,2 Mio. € durch die Nichtgewährung der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau (zweite Förderphase über weitere 15 Jahre) eingespart. Vom Wegfall der Anschlussförderung ab 2003 sind bis 2016 insgesamt 713 Objekte mit ca. 28.000 Mietwohnungen und ca. 3.400 Wohnungen selbstnutzender Eigentümer betroffen. Bis Ende 2012 sind es 688 Objekte mit 27.156 Mietwohnungen und alle o. g. selbstnutzenden Eigentümerhaushalte. Das geht aus dem von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau für 2012 hervor, den der Senat beschlossen hat. Die Eigentümer der betroffenen Wohnungen verlangen nur in seltenen Fällen die zulässige Kostenmiete, bleiben in der Regel bei einer Nettokaltmiete von um die 6 €. Für die Abfederung von Härtefällen hat sich die Gewährung von Mietausgleich und Umzugshilfe bewährt. Insgesamt hat das Land Berlin im vergangenen Jahr 4 Mio. € für Mietentlastung ausgegeben. Im Einzelnen zeigt der Bericht die folgenden Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau: • Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung auf die Mieten Die Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung stellen sich – wie schon in den Vorjahren — moderat dar. Für 11 % der ausgewerteten Wohnungen werden Mieten von unter 5,50 €/m² Wohnfläche monatlich verlangt. Bei knapp 60 % der ausgewerteten Wohnungen liegen die Nettokaltmieten zwischen 5,50 und 6,50 €/m² Wohnfläche monatlich, ca. 12 % der Wohnungen haben höhere Mieten als 7,00 €/m² Wohnfläche monatlich. Die Mietsteigerungen seit dem Ende der 15-jährigen Förderzeit liegen damit für 69 % der Wohnungen unter 1 €/m² Wohnfläche monatlich Die Eigentümer von elf Objekten mit insgesamt 97 Wohnungen haben angegeben, die Kostenmiete zu verlangen. • Miet- und Härteausgleich Mieter, für die die Belastung aus der Mieterhöhung nicht tragbar ist, können einen Mietausgleich erhalten. Die Zahl der Fälle im Jahr 2012 liegt mit 330 Bewilligungen über dem Durchschnitt der Vorjahre (Vorjahr 2011: 152 Bewilligungen). Insgesamt haben bis Jahresende 2012 1.917 Mieterhaushalte einen Mietausgleich und 853 Mieter Umzugskostenhilfen erhalten. Dafür wurden bis Ende 2012 insgesamt 5,9 Mio. € bewilligt. Für Eigentumsobjekte wurden im Rahmen des Härteausgleichs 13,9 Mio. € aufgewendet. • Rechtsstreitverfahren Sämtliche Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden von den Klägern durchschritten. Im Ergebnis wurde ein Anspruch der Kläger auf Gewährung der Anschlussförderung in allen Instanzen verneint. Sämtliche bisher vor dem Landgericht Berlin verhandelten Zivilklagen wurden abgewiesen. • Abmilderung von Auswirkungen während der noch laufenden Grundförderung Zur Abwendung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten wird Fördernehmern, die sich noch in der Grundförderung befinden, die Möglichkeit gegeben, Aufwendungsdarlehen vorzeitig zum wirtschaftlichen Barwert zurückzuzahlen. Für das Land ergab sich der zusätzliche Vorteil, dass es infolge der zwingend erforderlichen Rückgabe der Landesbürgschaft zu einer sofortigen Reduzierung der Bürgschaftsvaluten kam. Damit wurde das Risiko einer späteren Bürgschaftsinanspruchnahme in diesen Fällen vorzeitig und dauerhaft ausgeschlossen. • Insolvenzverfahren Die Zahl der Objekte mit Insolvenzverfahren hat sich gegenüber dem letzten Bericht um sechs auf 175 Objekte erhöht. Je nach Unternehmensform sind die Eigentümer unterschiedlich vom Wegfall der Förderung betroffen. Wohnungsbaugesellschaften und -ge¬nossen¬schaften z. B. können die Ausfälle i. d. R. innerhalb des Unternehmens ausgleichen. Die Expertenkommission war insgesamt von rd. 290 Insolvenzfällen ausgegangen. Diese Schätzung wurde bisher nicht erreicht. • Städtische Wohnungsbaugesellschaften Im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind 96 eigene Wohnanlagen mit 4.074 Wohnungen und acht Fonds mit 1.008 Wohnungen von der Einstellung der Anschlussförderung betroffen. Für eventuelle Ausfälle/Mindererträge ist bereits ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen worden.