Dem 39-jährigen Mann gelang es, sich aus dem gesicherten Bereich der III. Teilvollzugsabteilung, in der er untergebracht war, herauszuschließen und anschließend in das Kellergeschoss vorzudringen. Dort entkam er durch ein Fenster eines mit einem Spezialschlüssel gesicherten Technikraums. Die genauen Umstände, wie der Patient an die entsprechende Technik zur Öffnung der Schlösser kam, werden derzeit geklärt. Die Kriminalpolizei hat hierzu die Ermittlungen bereits aufgenommen. Der Mann ist seit Anfang April 2013 im Krankenhaus des Maßregelvollzugs einstweilig untergebracht (§126a StPO). Er hatte im Nachgang einer Räumung seines Grundstückes das Bezirksamt Neukölln genötigt und bedroht. Am heutigen Tag sollte seine Verhandlung beginnen. Von einer Gefahr für die Bevölkerung gehen die behandelnden Ärzte nicht aus. Er gilt als jemand, der Konflikte und Gewalt eher vermeidet und sich möglicherweise wehren könnte, wenn er sich durch behördliche Maßnahmen in die Enge getrieben fühlt. Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlins. Im Maßregelvollzug werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht. Das KMV wurde 1996 gegründet und verfügt derzeit über 523 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in fünf Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten.