Die Möbelhäuser Höffner und Porta sowie die Kaufhäuser Galeria Kaufhof und Karstadt täuschen Kunden mit falschen Rabattversprechen. Das ergaben aktuelle Recherchen der ARD-Redaktion «Vorsicht, Verbraucherfalle!». Auf Grundlage dieser umfangreichen Preisbeobachtung will die Wettbewerbszentrale gegen die vier Handelsriesen klagen.
Nach Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale handelt es sich in diesen Fällen um einen Verstoß gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb. Bei einer Verurteilung droht jedem Händler für den Wiederholungsfall ein empfindliches Ordnungsgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro je Scheinrabatt.
Das Team von «Vorsicht, Verbraucherfalle!» hat von Anfang Juni bis Mitte August dieses Jahres zwei Mal pro Woche im Raum Leipzig bei Höffner, Porta, Karstadt und Galeria Kaufhof die Preise für jeweils 10 bis 23 Produkte beobachtet. Unter den Produkten waren Möbel, Essbestecke, Haushaltsmesser, Kochgeschirr, Kaffeemaschinen sowie Ess- und Kaffeeservice. Die Journalisten haben festgestellt, dass die Händler bei der Gestaltung ihrer Preisschilder einem durchgestrichenen Ausgangspreis einen niedrigeren Verkaufspreis gegenübergestellt hatten. So ergaben sich für die beobachteten Produkte Rabatte von bis zu 70 Prozent. Die ARD-Recherchen deckten auf, dass im Beobachtungszeitraum die höheren und durchgestrichenen Ausgangpreise nie vom Händler verlangt wurden. Die niedrigeren Verkaufspreise wurden jedoch ständig offeriert.
Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale erklärt nach Auswertung der ARD-Preisbeobachtung. «Für uns sind die aufgedeckten Scheinrabatte eine Irreführung der Kunden und damit handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb.» Aufgrund der Vielzahl der beobachteten Produkte geht die Wettbewerbszentrale nicht von Einzelfällen aus, so Brammen. Unter Bezug auf die ARD-Recherche plant die Wettbewerbszentrale nun, gegen die Unternehmen auf Unterlassung von solchen irreführenden Preisofferten zu klagen.
(ots/mdr) / Bild: Gerd Altmann