Berlin kommt der Vorgabe des Fluglärmschutzgesetzes des Bundes nach, für Flughäfen einen Lärmschutzbereich festzusetzen. Der Senat hat dazu auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) erlassen. Sie ersetzt als Erweiterung den Schutzbereich für den Flughafen Berlin-Schönefeld und gilt sowohl für den derzeit genutzten Flughafen Schönefeld als auch für den Airport BER. Die konkreten Auswirkungen der Erstattungs- und Entschädigungsansprüche auf der Basis des Fluglärmschutzgesetzes im Umfeld des Flughafens BER sind allerdings gering. Planfeststellungsrechtlich sind bereits weitergehende Anforderungen an den Lärmschutz festgelegt. Die Verordnung ist daher eine Formalie, mit der der Senat die gesetzliche Forderung des Bundes erfüllt, eine entsprechende Rechtsverordnung vorzulegen. Mit dem im Jahr 2007 novellierten Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLSG) wurden die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung für Flughäfen einen Lärmschutzbereich neu festzusetzen. Die Ermittlung der Lärmbelastung um den Verkehrsflughafen BER und die Erstellung der geforderten Rechtsverordnung konnten jetzt abgeschlossen werden, nachdem das Bundesverkehrsministerium die dazu erforderlichen Flugverfahren im Jahr 2012 veröffentlicht hatte. Eine entsprechende Verordnung wird parallel im Land Brandenburg für sein Hoheitsgebiet verabschiedet. Beide Verordnungen werden zeitgleich im jeweiligen Gesetzblatt der Länder erscheinen.