Unfreiwillig zum Organspender im Urlaub — Im Ausland gelten oft andere Regelungen

Wer denkt schon in seiner Urlaubsvorfreude zwischen Kofferpacken und letzten Reisevorbereitungen an Organspende? Führt das Reiseziel ins Ausland, sollte aber darüber nachgedacht werden, so der Tipp der Techniker Krankenkasse (TK). In vielen europäischen Ländern könnten Urlauber oder Geschäftsreisende unfreiwillig zu Organspendern werden. Die TK rät daher vor dem Start in den Sommerurlaub oder vor Dienstreiseantritt, einen fremdsprachigen Organspendeausweis auszufüllen und zu den Ausweispapieren zu legen. Die persönliche Entscheidung wird dann im Ausland verstanden und beachtet.

Unverhofft kommt oft. Manchmal kann ein akutes Krankheitsereignis oder sogar ein Unfall zum Tod führen. Und: Andere Länder — andere Sitten: In vielen europäischen Ländern gilt hinsichtlich Organentnahme — im Gegensatz zu Deutschland — die Widerspruchslösung. Die erlaubt, dass nach Eintritt des Hirntodes Organe entnommen werden dürfen. So zum Beispiel in beliebten Urlaubsländern wie Österreich, Italien oder Spanien. Die TK gibt Reisenden daher den Tipp, einen Spenderausweis in der Landessprache mitzunehmen. Darin kann dann einer Organentnahme — wenn gewünscht — widersprochen werden.

Bild: Gerd Altmann