Die SPD will die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auch mit juristischen Mitteln durchsetzen. «Wer einen gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, handelt ungesetzlich. Diese Unternehmen können dann von den Strafverfolgungsbehörden belangt werden», sagte SPD-Kompetenzteam-Mitglied und IG Bau-Chef Klaus Wiesehügel der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post». «Nur ein gesetzlicher Mindestlohn gibt die Garantie, dass ihn die Unternehmen auch zahlen», betonte er.
Bei Nicht-Zahlung eines Tarif-Mindestlohns müssten die Arbeitnehmer hingegen selbst klagen. Wiesehügel betonte, es gehe ihm nicht darum, Furcht zu verbreiten. «Ich möchte die Unternehmen disziplinieren, den Mindestlohn auch zu zahlen.»